Schutz von Menschenrechten und der Umwelt

Die JOACHIM LOH UNTERNEHMENSGRUPPE bekennt sich seit der Unternehmensgründung im Jahr 1947 zu ihrer unternehmerischen Verantwortung und engagiert sich für soziale und ökologische Anliegen.

Die JOACHIM LOH UNTERNEHMENSGRUPPE GmbH hat nun eine Grundsatzerklärung verabschiedet, in der sie ihre Strategie zum Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in der Unternehmensgruppe festlegt und ihre Erwartungen zur Achtung von Menschenrechten und der Umwelt gegenüber ihren Mitarbeitenden und ihren Geschäftspartnern formuliert. In der Grundsatzerklärung ist beschrieben, wie die Unternehmen derJOACHIM LOH UNTERNEHMENSGRUPPE ihren gesetzlichen Verpflichtungen zum Schutz von Menschenrechten und der Umwelt im Einzelnen nachkommen und auf welche Risiken sie dabei, bedingt durch ihre Geschäftstätigkeit, ein besonderes Augenmerk legen.  

Die JOACHIM LOH UNTERNEHMENSGRUPPE hat ein Beschwerdesystem eingerichtet, über das (mögliche) Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltbestimmungen gemeldet werden können, sofern diese (möglichen) Verstöße durch Unternehmen der JOACHIM LOH UNTERNEHMENSGRUPPE oder deren Lieferanten erfolgt sind.

Das Beschwerdesystem wurde im Einklang mit dem für die JOACHIM LOH UNTERNEHMENSGRUPPE ab dem 1. Januar 2024 geltenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) eingerichtet.

Ziel des Beschwerdesystems ist es, durch Ihre Hinweise und Beschwerden den Unternehmen der JOACHIM LOH UNTERNEHMENSGRUPPE die Möglichkeit einzuräumen, Maßnahmen gegen drohende Menschenrechts- und Umweltverstöße einzuleiten noch bevor Menschen oder die Umwelt tatsächlich zu Schaden kommen (Präventionsmaßnahmen). Sofern ein Verstoß gegen Menschenrechte oder Umweltbestimmungen bereits eingetreten ist, hilft das Beschwerdesystem nach Möglichkeit dabei, weitere Rechtsverletzungen gleicher Art zu verhindern oder Schadensfolgen zu minimieren (Abhilfemaßnahmen).

Die Grundsatzerklärung finden Sie hier zur Ansicht und zum Herunterladen hier.
Den Zugang zum Beschwerdesystem finden Sie hier.